Sie wollen mit Ihrem Hund einen Urlaub im Ausland verbringen?
Dann brauchen Sie ab Oktober 2004 den neuen EU-Heimtier-Ausweis für Katzen, Hunde und Frettchen.
Der EU-Heimtier-Ausweis soll für eine einheitliche Regelung in den EU-Ländern sorgen. Künftig brauchen die Tiere eine gültige Impfung gegen Tollwut sowie einen Mikrochip oder eine Tätowierung, wobei die Tätowierung nur noch bis 2011 anerkannt wird. Danach ist nur noch der Mikrochip gültig. In den EU-Heimtierausweis wird die Tollwutimpfung eingetragen und dieser muss bei Reisen innerhalb der EU-Länder mitgeführt werden. Bei bereits geimpften und gekennzeichneten Tieren werden die Angaben vom Impfpass in den EU-Heimtierausweis übertragen. Die Kosten für einen gültigen Ausweis werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet. Wer ohne den neuen Ausweis mit seinem Tier auf Reisen geht, muss an der Grenze mit Problemen rechnen. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. |
Telefonnummern einiger Konsulate & Botschaften in Deutschland Italien: Tel 0228 / 82 20 Österreich: Tel 0228/53 00 60 Spanien: Tel 0228 / 30 97 82 0 |
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland genügt der Nachweis
einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass.
Alle Angaben ohne Gewähr und auf noch bestehende Gültigkeit. |